Neues aus der Physiotherapie


Die Physiotherapie Friebel ist vom 16.12.23 - 07.01.24 im wohlverdienten Jahresurlaub!!!


24.11.23

Fachkräftemangel in der Physiotherapie für Patienten extrem spürbar. Der Fachkräftemangel in der Physiotherapie wirkt sich extrem auf die Terminvergabe in der Physiotherapie Vanlandingham  aus. Aktuell müssen Patienten bis zu 10 Wochen auf eine vernünftige Terminplanung warten. Wir Physiotherapeuten bedauern diesen Zustand sehr, können aber an der aktuellen Situation nichts ändern. Wir arbeiten aktuell selbst an der physiologischen Belastungsgrenze. Wir bitten daher um Ihr Verständnis für die extrem langen Wartezeiten für die  Erstterminvergabe.


03.04.23

Zunahme von fehlerhaften PT-Rzepten bei der Ausstellung in der Praxis!!!!

Liebe Patienten, mit Physiotherapie Rezepten insbesondere ausgestellt vom Zahnarztpraxen, ist Mir ist in den letzten Monaten aufgefallen, da es immer wieder zu kleinen Fehler bei der Ausstellung von PT-Rezepten kommt.

Achten Sie bitte auf :

  1. Im Kopf des PT Rezept auf das richtige Nummer „Vertragszahnarzt-Nr. achten. Wenn dort eine 9stellige Zahl mit ganz viele „9“ steht ist das seit 1.1.23 falsch. Bsp. „999999991“
  2. Im mittleren Bereich Zusatztherapie „Wärme“ wird zwar oft Wärme vom Arzt angekreuzt aber die Spezifizierung der Wärme vergessen. Es muss die Art der Wärme mit angekreuzt werden. Z.B. „Packungen“
  3. Es fehlt oft im unteren Bereich  die Diagnose „CMD“ meistens schreiben die Zahnärzte die Leitsymptomatik auf. Z.B. Muskelspannungsstörung, limitierte Mundöffnung usw. auf und vergessen die Diagnose.
  4. Änderungen können von der Zahnarztpraxis unkompliziert und Handschriftlich geändert werden. Wichtig dabei ist, bei einer Handschriftlichen Änderung muss direkt neben der Änderung ein Stempel mit Unterschrift der Zahnarztpraxis erfolgen, ansonsten würden das die Krankenkassen und Abrechnungsstellen das Rezept für die Abrechnung nicht akzeptieren.

Prüfen Sie gleich in der Zahnarztpraxis das PT-Rezept, es erspart Ihn viel Zeit die Sie brauchen um die Änderungen später bei Zahnarzt nachtragen zu lassen.


26.12.22

Ab dem 01.01.2023 gelten nach einem Schiedsspruch neue Preise im Bereich Physiotherapie. Im Detail erhöhen sich die physiotherapeutische Leistungen im Bereich der GKV um 8,47% . Ein Besonderheit ist, die temporäre Erhöhung der Vergütung  für die Monate Januar & Februar 2023  auf 11,05%. Diese Sonderreglung hängt mit dem Schiedsspruch der Schiedstelle vom 13.12.2022 zusammen.  Vermutlich passen sich damit die gesetzlichen Zuzahlungen der Versicherten an.

Das bedeutet, dass die Zuzahlungen für GKV-vMitglieder prozentual steigen werden.


20.12.22

Neues Therapiegerät hält Einzug bei der Physiotherapie Friebel. Seit Dezember 2022 verfüge ich über das Novafon 2.0, dieses Gerät kommt hauptsächlich im Bereich der CMD zu seiner Anwendung, kann aber fast überall am Körper eingesetzt werden. Mehr Informationen dazu findet ihr bei „Novafon power 2“




Neuregelung der Heilmittelerbringer ab 01.01.2021



Ursprünglich sollte ab dem 01.10.2020 die neue Heilmittelverordnung in Kraft treten. Da es aber noch einige Umsetzungsprobleme gibt, hat sich der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) auf eine Verschiebung zum 01.01.2021 festgelegt.


Das ist neu:

  • die drei bisherigen Muster 13, 14 und 18 werden abgelöst
  • Ärzte dürfen diese oben aufgeführten Formulare ab dem 01.01.2021 nicht mehr nutzen
  • neues Muster Formular 13 geltend für folgende Berufsgruppen
  • Physiotherapie
  • Podologische Therapie
  • Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
  • Ergotherapie
  • Ernährungstherapie
  • Diagnosegruppe und die Leitsymptomatik nun voneinander getrennt
  • Behandlungsbeginn bis zu 28 Tage, bei dringenden Fällen 14 Tage nach Ausstellungsdatum (bei Änderung ist die Zustimmung des Arztes notwendig)
  • verordnungsfreies Intervall 6 Monate (Stichtag Verordnungsdatum des letzten Rezepts) bei derselben Diagnose vom selben Arzt
  • der Arzt muss sich über bisherige Verordnungen informieren
  • Doppelbehandlungen sind möglich
  • Höchstmengen je Verordnung sind verbindlich
  • Ausnahme: VO für Dauer von 12 Wochen sind möglich, wenn Kriterien für langfristigen Heilmittelbedarf (§8 HM-RL) oder besonderen Verordnungsbedarf(§106b Abs. 2 Satz 4 SGB V) erfüllt sind
  • langfristiger Heilmittelbedarf
  • Schwere u. Langfristigkeit durch funktionelle oder strukturelle Schädigung und Beeinträchtigung der Aktivitäten...
  • besonderer Verordnungsbedarf bei schwererkrankten Patienten mit zeitlichen begrenzten aber sehr intensivem Heilmittelbedarf(es gelten bestimmte Vorraussetzungen z.B. Alter d. Patienten, Zeitrum nach Akutereignis)


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